Angebot
Pflegeberatung

Die Pflegeberatung beziehungsweise der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Was ist Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung beziehungsweise der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine verpflichtende Beratung für Menschen mit Pflegebedarf, die Pflegegeld beziehen und zu Hause (privat) gepflegt werden. In einer Pflegeberatung klären wir ob ihre aktuelle Versorgung noch ausreichend ist, wir beraten Sie beispielsweise zu ergänzenden Leistungen oder Hilfsmitteln. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie weiterhin optimal versorgt sind.

Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ist die Beratung alle 6 Monate verpflichtend.

Die Kosten der Beratung werden von der Pflegekasse übernommen.