Albatros
Gesundheit und Pflege
Albatros Pflegedienst - wir unterstützen Sie zuverlässig und kompetent in Ihrem Zuhause.
Benötigen Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung im Alltag? Unser Pflegeteam unterstützt Sie in ihren eigenen vier Wänden, damit Sie so eigenständig wie möglich bleiben.
Wir begleiten Sie ganzheitlich durch den Alltag, unterstützen bei der persönlichen Körperpflege, der Mobilität im Wohnbereich und der Reinigung der Wohnung, damit Ihr Alltag sicherer und leichter wird. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Medikamenteneinnahme, der Zubereitung und dem Anreichen von Mahlzeiten und der allgemeinen Alltagsbewältigung.
Dabei legen wir Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und passen unsere Unterstützung Ihren Bedürfnissen an, egal ob Sie dauerhaft Unterstützung benötigen oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangsphase überbrücken möchten.
In einem persönlichen Erstgespräch beraten wir Sie über die Möglichkeiten und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Plan.
Unser Einsatzgebiet:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain.
Unsere Angebote
Grundpflege
Was ist Grundpflege?
Unsere Grundpflege umfasst grundlegende, alltägliche Bedürfnisse. Wir unterstützen Sie bei der Körperhygiene, der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, in Ihrer Mobilität oder in Ihrer Alltagsorganisation. Dazu gehören unter anderem:
Unterstützung beim Duschen/Waschen, Baden, Haarewaschen, Hilfe beim An- und Auskleiden uvm.
Zubereitung einfacher Mahlzeiten, Hilfe beim Essen und Trinken, Berücksichtigung diätischer Vorgaben uvm.
Hilfe beim Aufstehen, Umlagern im Bett, Transfer vom Bett zum Rollstuhl, Unterstützung beim Gehen uvm.
Hilfe bei Haushaltsführung (Küche, Reinigung, Wäsche), Unterstützung beim Einkaufen, Terminorganisation uvm.
Unterstützung beim Toilettengang, Toiletten- bzw. Inkontinenzversorgung, Hautschutz, Wechsel von Hilfsmitteln uvm.
Behandlungspflege
Was ist Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten wie beispielsweise die Wundversorgung, Verbandswechsel, An-und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Verabreichung von Medikamenten per Injektion oder Katheter- und Stomaversorgung (uvm.). Bei unserem ausgebildeten Fachpersonal sind Sie in vertrauensvollen und kompetenten Händen. Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung.
Die Behandlungspflege (häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nicht der Pflegeversicherung.
Pflegeberatung
Was ist Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung beziehungsweise der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine verpflichtende Beratung für Menschen mit Pflegebedarf, die Pflegegeld beziehen und zu Hause (privat) gepflegt werden. In einer Pflegeberatung klären wir ob ihre aktuelle Versorgung noch ausreichend ist, wir beraten Sie beispielsweise zu ergänzenden Leistungen oder Hilfsmitteln. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie weiterhin optimal versorgt sind.
Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ist die Beratung alle 6 Monate verpflichtend.
Die Kosten der Beratung werden von der Pflegekasse übernommen.
Entlastungsbetrag
Was ist Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekassen, der zum einen die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause unterstützen soll und zum anderen pflegende Personen entlasten soll. Die Leistung steht allen Menschen mit Pflegegrad 1-5 zu. Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt, Alltagsbegleitung oder Gruppenangebote genutzt werden. Ausgeschlossen sind Leistungen der Grundpflege (Waschen/Duschen, Anziehen).
Leistungen der Grundpflege können nur im Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Pflegekassen-Leistung, die abgerufen werden kann, wenn die hauptsächliche pflegende Person ausfällt (Urlaub, Krankheit, private Termine etc.). Einspringen können dann wir als Pflegedienst, eine Kurzzeitpflege ist möglich, oder auch eine andere Privatperson aus dem Umfeld kann Aufgaben übernehmen. Die Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen kombiniert werden.
Der Höchstbetrag beträgt rund 3.500€ .
Anspruch auf Verhinderungspflege haben in der Regel Menschen ab einem Pflegegrad 2.
Ein Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse gestellt werden, hierbei unterstützen wie Sie gerne.
