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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege gibt zusätzliche Flexibilität um das pflegende Umfeld zu entlasten.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Pflegekassen-Leistung, die abgerufen werden kann, wenn die hauptsächliche pflegende Person ausfällt (Urlaub, Krankheit, private Termine etc.). Einspringen können dann wir als Pflegedienst, eine Kurzzeitpflege ist möglich, oder auch eine andere Privatperson aus dem Umfeld kann Aufgaben übernehmen. Die Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen kombiniert werden.

Der Höchstbetrag beträgt rund 3.500€ .

Anspruch auf Verhinderungspflege haben in der Regel Menschen ab einem Pflegegrad 2.

Ein Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse gestellt werden, hierbei unterstützen wie Sie gerne.